Loepfe, Hänni, Haenggli, Architekten (1907-1994)

1.1 Signatur
N.12
1.2 Titel

Loepfe, Hänni, Haenggli, Architekten

1.3 Datum

1907-1994

1.4 Verzeichnungsstufe

Bestand

1.5 Umfang

14 lfm

2.1 Ersteller

Hans Loepfe (1920-1945); Loepfe und Hänni (ab 1945); ab ca. 1954 Hänni und Haenggli; zwischendurch auch Loepfe, Hänni und Haenggli.

2.3 Bestandeshistorie

Das Architekturbüro Jindra + Schöni AG übernahm mit der Vorgängerfirma die Unterlagen und führte sie in der gleichen Struktur als eigenes Archiv weiter. Da die Herren Jindra und Schöni beabsichtigten, ihre Architektentätigkeit in naher Zukunft aufzugeben, waren sie interessiert, die älteren Unterlagen aus der Tätigkeit der Vorgängerfirmen dem Stadtarchiv zu übergeben. Die Schenkung wurde im April 2006 vollzogen.

2.4 Direktübernahme

Nein

Taxonomie

wurde geschaffen von:
Name: Hans Loepfe (1920-1945); Loepfe und Hänni (ab 1945); ab ca. 1954 Hänni und Haenggli; zwischendurch auch Loepfe, Hänni und Haenggli.
Datum: 18870000-19770000
Geschichte: Hans Loepfe absolvierte eine Lehre als Zimmermann. Studierte an der Technische Hochschule in Stuttgart. Ab 1920 eigenes Büro. Nach 1945 mit Otto Hänni als Partner. Hans Löpfe war bis Ende 1950er-, allenfalls noch Anfang 1960er-Jahre beufstätig. Dann übernahm das Duo Hänni/Haenggli das Büro. 1973 ging das Architekturbüro über an die Jindra + Schöni AG. Oskar Haenggli starb 1972, Hänni war bis Ende 1980er-Jahre aktiv (genaue Daten fehlen).

3.1 Form und Inhalt

1. Akten
2. Pläne
zu privaten und öffentlichen Bauten vor allem im Kanton Aargau (Schwerpunkt Region Baden), vereinzelt auch im Kanton Zürich. Enthält keine Akten aus der Geschäftsführung des Architekturbüros, sondern ausschliesslich Objektakten.

3.2 Bewertung und Kassation

Kassiert wurden Quittungen, Belege und Dubletten.

3.3 Neuzugänge

Das Archiv ist abgeschlossen.

3.4 Ordnung und Klassifikation

Der Bestand besteht aus zwei Hauptrubriken: Akten und Pläne. Diese ursprüngliche Ordnung wurde inklusive Dossiernummern respektiert und übernommen.

4.1 Zugangsbestimmungen

Frei zugänglich. Die Konsultation von Unterlagen zu privaten Bauten erfordert in der Regel das Einverständnis des Eigentümers der entsprechenden Liegenschaft.

4.3 Sprache/Schriftart

Deutsch

4.4 Physische Beschaffenheit

Die physische Beschaffenheit ist im Allgemeinen gut.

4.5 Findmittel

Elektronisches Verzeichnis

7.1 Bearbeiter/in

Melanie Reinhardt

7.3 Verzeichnungsdatum

April - Mai 2006