Rudolf Flöiter, seine Ehefrau und Wernli, der Sohn der letztern aus erster Ehe, nehmen einander vor dem Gericht zu Baden zu "rechten Gemeindern" an. (25.05.1385)

1.1 Reference Code
A.01.174
1.2 Title

Rudolf Flöiter, seine Ehefrau und Wernli, der Sohn der letztern aus erster Ehe, nehmen einander vor dem Gericht zu Baden zu "rechten Gemeindern" an.

1.3 Date(s)

25.05.1385

1.4 Level of Description

Dokument

1.5 Extent

1 Einheit(en)