Papst Martin V. gestattet, dass der vorübergehende Aufenthalt von Excommiunizierten in der Stadt Baden den Fortgang des Gottesdienstes nicht hindern soll, insofern dieselben sofort ausgewiesen werden. (18.05.1418)

1.1 Reference Code
A.01.365
1.2 Title

Papst Martin V. gestattet, dass der vorübergehende Aufenthalt von Excommiunizierten in der Stadt Baden den Fortgang des Gottesdienstes nicht hindern soll, insofern dieselben sofort ausgewiesen werden.

1.3 Date(s)

18.05.1418

1.4 Level of Description

Dokument

1.5 Extent

1 Einheit(en)

2.1 Creator

Ausstellungsort: Baden