Anna Keller erklärt, dass ihr Vater berechtigt sei, für den jährlichen Gültzins zu quittieren, den sie gemeinsam mit ihrem Vater von der Stadt Baden zu beziehen habe. (27.05.1423)
- 1.1 Reference Code
- A.01.408
- 1.2 Title
Anna Keller erklärt, dass ihr Vater berechtigt sei, für den jährlichen Gültzins zu quittieren, den sie gemeinsam mit ihrem Vater von der Stadt Baden zu beziehen habe.
- 1.3 Date(s)
27.05.1423
- 1.4 Level of Description
Dokument
- 1.5 Extent
1 Einheit(en)