Anna Keller erklärt, dass ihr Vater berechtigt sei, für den jährlichen Gültzins zu quittieren, den sie gemeinsam mit ihrem Vater von der Stadt Baden zu beziehen habe. (27.05.1423)

1.1 Reference Code
A.01.408
1.2 Title

Anna Keller erklärt, dass ihr Vater berechtigt sei, für den jährlichen Gültzins zu quittieren, den sie gemeinsam mit ihrem Vater von der Stadt Baden zu beziehen habe.

1.3 Date(s)

27.05.1423

1.4 Level of Description

Dokument

1.5 Extent

1 Einheit(en)