König Sigmund verleiht dem Rat zu Baden das bisher der Gemeinde zugestandene Recht, über jegliche Sache, "die das Blut berührt", zu richten, und gestattet ihm, dieses Recht auch durch den Schultheissen ausüben zu lassen. (28.10.1431)

1.1 Reference Code
A.01.487
1.2 Title

König Sigmund verleiht dem Rat zu Baden das bisher der Gemeinde zugestandene Recht, über jegliche Sache, "die das Blut berührt", zu richten, und gestattet ihm, dieses Recht auch durch den Schultheissen ausüben zu lassen.

1.3 Date(s)

28.10.1431

1.4 Level of Description

Dokument

1.5 Extent

1 Einheit(en)

2.1 Creator

Ausstellungsort: Feldkirch