Die Räte der Eidgenossen beschliessen, dass bei Streitigkeiten zwischen Angehörigen des Klosters Wettingen und der Stadt Baden das Gericht des Beklagten zuständig sein solle. (05.07.1489)

1.1 Reference Code
A.01.914
1.2 Title

Die Räte der Eidgenossen beschliessen, dass bei Streitigkeiten zwischen Angehörigen des Klosters Wettingen und der Stadt Baden das Gericht des Beklagten zuständig sein solle.

1.3 Date(s)

05.07.1489

1.4 Level of Description

Dokument

1.5 Extent

1 Einheit(en)