Anna Keller erklärt, dass ihr Vater berechtigt sei, für den jährlichen Gültzins zu quittieren, den sie gemeinsam mit ihrem Vater von der Stadt Baden zu beziehen habe. (27.05.1423)

1.1 Referenskod
A.01.408
1.2 Titel

Anna Keller erklärt, dass ihr Vater berechtigt sei, für den jährlichen Gültzins zu quittieren, den sie gemeinsam mit ihrem Vater von der Stadt Baden zu beziehen habe.

1.3 Datum

27.05.1423

1.4 Beskrivningsnivå

Dokument

1.5 Omfång

1 Einheit(en)