Die Abgesandten der Eidgenossen entscheiden, dass es, entgegen dem Verbot der Stadt Mellingen, gestattet sein solle, auf den zum Amt Rohrdorf gehörenden Höfen des Stadtbannes von Mellingen Häuser zu bauen. (1483)

1.1 Referenskod
A.01.856
1.2 Titel

Die Abgesandten der Eidgenossen entscheiden, dass es, entgegen dem Verbot der Stadt Mellingen, gestattet sein solle, auf den zum Amt Rohrdorf gehörenden Höfen des Stadtbannes von Mellingen Häuser zu bauen.

1.3 Datum

1483

1.4 Beskrivningsnivå

Dokument

1.5 Omfång

1 Einheit(en)