Die Räte der Eidgenossen beschliessen, dass bei Streitigkeiten zwischen Angehörigen des Klosters Wettingen und der Stadt Baden das Gericht des Beklagten zuständig sein solle. (05.07.1489)

1.1 Referenskod
A.01.914
1.2 Titel

Die Räte der Eidgenossen beschliessen, dass bei Streitigkeiten zwischen Angehörigen des Klosters Wettingen und der Stadt Baden das Gericht des Beklagten zuständig sein solle.

1.3 Datum

05.07.1489

1.4 Beskrivningsnivå

Dokument

1.5 Omfång

1 Einheit(en)