Burgermeister und Rat von Zürich erkennen, dass der Spital des heiligen Geistes zu Zürich pflichtig sei, von seinem Zehnten zu Dielstorf dem Spital zu Baden den vierten Teil zu überlassen. (16.09.1494)
- 1.1 Referenskod
- A.01.980
- 1.2 Titel
Burgermeister und Rat von Zürich erkennen, dass der Spital des heiligen Geistes zu Zürich pflichtig sei, von seinem Zehnten zu Dielstorf dem Spital zu Baden den vierten Teil zu überlassen.
- 1.3 Datum
16.09.1494
- 1.4 Beskrivningsnivå
Dokument
- 1.5 Omfång
1 Einheit(en)