Herzog Rudolf berechtigt alle Klausner und Klausnerinnen im Aargau und Thurgau, über ihre fahrende Habe frei zu verfügen. (02.04.1361)
- 1.1 Signatur
- A.01.95
- 1.2 Titel
Herzog Rudolf berechtigt alle Klausner und Klausnerinnen im Aargau und Thurgau, über ihre fahrende Habe frei zu verfügen.
- 1.3 Datum
02.04.1361
- 1.4 Verzeichnungsstufe
Dokument
- 1.5 Umfang
1 Einheit(en)
- 2.1 Ersteller
Ausstellungsort: Brugg