Hans Buri, genannt Kurtz, vermacht den Schwestern des Hauses zu Würenlingen eine Gült von fünf Viertel Kernen. (08.12.1430)
- 1.1 Signatur
- A.01.472
- 1.2 Titel
Hans Buri, genannt Kurtz, vermacht den Schwestern des Hauses zu Würenlingen eine Gült von fünf Viertel Kernen.
- 1.3 Datum
08.12.1430
- 1.4 Verzeichnungsstufe
Dokument
- 1.5 Umfang
1 Einheit(en)