Heini von Baden und seine Söhne verpflichten sich, den an Hensli von Baden verübten Totschlag nicht zu rächen und die zwischen ihnen und den Totschlägern durch Ratsmitglieder herbeigeführte Richtung zu halten. (13.07.1450)

1.1 Référence
A.01.650
1.2 Titre

Heini von Baden und seine Söhne verpflichten sich, den an Hensli von Baden verübten Totschlag nicht zu rächen und die zwischen ihnen und den Totschlägern durch Ratsmitglieder herbeigeführte Richtung zu halten.

1.3 Date(s)

13.07.1450

1.4 Niveau de description

Dokument

1.5 Importance matérielle et support

1 Einheit(en)