Anna Keller erklärt, dass ihr Vater berechtigt sei, für den jährlichen Gültzins zu quittieren, den sie gemeinsam mit ihrem Vater von der Stadt Baden zu beziehen habe. (27.05.1423)
- 1.1 Signatur
- A.01.408
- 1.2 Titel
Anna Keller erklärt, dass ihr Vater berechtigt sei, für den jährlichen Gültzins zu quittieren, den sie gemeinsam mit ihrem Vater von der Stadt Baden zu beziehen habe.
- 1.3 Datum
27.05.1423
- 1.4 Verzeichnungsstufe
Dokument
- 1.5 Umfang
1 Einheit(en)