Die Abgesandten der Eidgenossen entscheiden, dass es, entgegen dem Verbot der Stadt Mellingen, gestattet sein solle, auf den zum Amt Rohrdorf gehörenden Höfen des Stadtbannes von Mellingen Häuser zu bauen. (1483)

1.1 Reference Code
A.01.856
1.2 Title

Die Abgesandten der Eidgenossen entscheiden, dass es, entgegen dem Verbot der Stadt Mellingen, gestattet sein solle, auf den zum Amt Rohrdorf gehörenden Höfen des Stadtbannes von Mellingen Häuser zu bauen.

1.3 Date(s)

1483

1.4 Level of Description

Dokument

1.5 Extent

1 Einheit(en)