Die Räte der Eidgenossen beschliessen, dass bei Streitigkeiten zwischen Angehörigen des Klosters Wettingen und der Stadt Baden das Gericht des Beklagten zuständig sein solle. (05.07.1489)
- 1.1 Signatur
- A.01.914
- 1.2 Titel
Die Räte der Eidgenossen beschliessen, dass bei Streitigkeiten zwischen Angehörigen des Klosters Wettingen und der Stadt Baden das Gericht des Beklagten zuständig sein solle.
- 1.3 Datum
05.07.1489
- 1.4 Verzeichnungsstufe
Dokument
- 1.5 Umfang
1 Einheit(en)