Die Räte der Eidgenossen beschliessen, dass bei Streitigkeiten zwischen Angehörigen des Klosters Wettingen und der Stadt Baden das Gericht des Beklagten zuständig sein solle. (05.07.1489)
- 1.1 Référence
- A.01.914
- 1.2 Titre
Die Räte der Eidgenossen beschliessen, dass bei Streitigkeiten zwischen Angehörigen des Klosters Wettingen und der Stadt Baden das Gericht des Beklagten zuständig sein solle.
- 1.3 Date(s)
05.07.1489
- 1.4 Niveau de description
Dokument
- 1.5 Importance matérielle et support
1 Einheit(en)